Einsatzbereiche

Wer kann Schriftdolmetscher*innen nutzen?

  • Menschen mit Hörbeeinträchtigung

    Vom Schriftdolmetschen profitieren Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung – ob schwerhörig, taub, spätertaubt, mit Hörgerät oder Cochlea-Implantat (CI). Sie können einfacher an der Kommunikation in verschiedenen Bereichen teilhaben, wenn sie das gesprochene Wort in Echtzeit auf einem Bildschirm oder einer Leinwand mitlesen. Bei nachgewiesenem Bedarf können Hörbeeinträchtigte eine Kostenübernahme oder Bezuschussung der Schriftdolmetschung beantragen.

  • Organisatoren und Veranstalter

    Unternehmen, Behörden, Verbände und andere Anbieter setzen Schriftdolmetscher*innen ein, um wichtige Gespräche, Meetings und Veranstaltungen barrierefrei und inklusiv zu gestalten. Mit dem Live-Text bieten sie einen zusätzlichen Kommunikationskanal an, der auch bei Sprachbarrieren oder mangelhafter Akustik das Verstehen erleichtert (Zwei-Sinne-Prinzip).

In welchen Bereichen kommen Schriftdolmetscher*innen zum Einsatz?

Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher kommen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens zum Einsatz.

In folgenden Bereichen haben Hörbeeinträchtigte i. d. R. einen Anspruch auf Kostenübernahme der Schriftdolmetschleistung:

  • Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (ambulant, stationär)
  • Arbeitsplatz (Betriebsversammlungen, Meetings, u.a.)
  • Schule, Ausbildung und Studium (Unterricht, Vorlesungen, Seminare etc.)
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Ämter und Behörden (z. B. Beratungsgespräche)
  • Gericht und Polizei (z. B. Vernehmungen, Verfahren)


Schriftdolmetscher*innen kommen auch in anderen Bereichen zum Einsatz. Hier können in einigen Fällen Zuschüsse beantragt werden:

  • Vereinsaktivitäten
  • Familienfeiern
  • Hochzeiten
  • Trauerfeiern
  • Kultur- und Freizeitaktivitäten

Schriftdolmetscher*innen finden

Auf der Suche nach geigneten Schriftdolmetscherinnen in Ihrer Region werden Sie in unserem Register fündig. Dort sind für jedes Bundesland qualifizierte Schriftdolmetscherinnen aufgeführt. Sie haben ein anerkanntes Zertifikat erworben und erkennen die >> Berufs- und Ehrenordnung an. Zahlreiche weitere Schriftdolmetscherinnen präsentieren sich auf eigenen Webseiten. Weder der Bundesverband noch die Regionalverbände können direkt vermitteln.