Gültige Gesetze und Verordnungen gibt es auf UN-Ebene (UN Behindertenrechtskonvention), Bundesebene (Behindertengleichstellungsgesetz, Sozialgesetzbücher, Kommunikationshilfenverordnungen) und auf Länderebene ( z. T. Landesbehindertengleichstellungsgesetze und unterschiedliche Verordnungen), die das Recht auf den Einsatz von Schriftdolmetschern bzw. “andere Kommunikationshilfen” regeln.
Für die Antragsstellung selbst und die Verwaltungsverfahren sind im wesentlichen die Sozialgesetzbücher maßgeblich. In einigen Landesverordnungen sind allerdings ebenfalls Hinweise zur Antragsstellung gegeben.