Wer kann Schriftdolmetscher*innen nutzen?

Menschen mit einer Hörschädigung

Grundsätzlich können all jene Personen, bei denen eine Hörschädigung vorliegt, Schriftdolmetscher*innen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens beanspruchen. Dies können sein:

  • Arzt und Krankenhaus
  • Arbeitsplatz (Betriebsversammlungen, Dienstbesprechungen u.a.)
  • Schule und Ausbildungsplatz
  • Studium
  • Ämter und Behörden
  • Gericht und Polizei
  • Fort- und Weiterbildungen


Für die Kostenübernahme bestehen klare gesetzliche Regelungen.

Auch in anderen Bereichen können Schriftdolmetscher*innen eingesetzt werden. Hierfür können zum Teil zumindest Zuschüsse beantragt werden:

  • Vereinsaktivitäten
  • Familienfeiern
  • Hochzeiten
  • Trauerfeiern
  • Freizeitaktivitäten

Veranstalter und Unternehmen

Veranstalter und Unternehmen schätzen das Schriftdolmetschen für

  • Inklusion und Barrierefreiheit,
  • einen zusätzlichen Kommunikationskanal (Zwei-Sinne-Prinzip) und
  • die Protokollierung.