Preise und Qualität können nicht getrennt betrachtet werden. Gutes Dolmetschen hat seinen Preis. Darüber werden nicht nur Verwaltungs- und Lebenshaltungskosten abgedeckt. Schriftdolmetscher*innen sorgen auch für die Anschaffung neuer Soft- und Hardware und bilden sich regelmäßig fort.
Kostensätze
Am 1.6.2025 trat das neue Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Schriftdolmetscher*innen berechnen ihre Einsatzzeiten entsprechend mit 93 Euro pro Stunde für Deutsch und erheben einen entsprechenden Aufschlag für fremdsprachliche Leistungen. Zu den Einsatzzeiten zählen: Fahrtzeiten, Zeiten für Auf- und Abbau der Technik, Dolmetschzeiten und Wartezeiten.
Als weitere Kosten kommen Fahrtkosten hinzu. Je nach Einsatz sind auch Kosten für Übernachtungen, Parkplatzgebühren und Spesen möglich.
Weitere Kosten können entstehen für Plattformgebühren und technische Ausstattung (z.B. Mikrofon, Beamer, Tablet, mobiler WLAN-Router etc.).
Doppelbesetzung
Beträgt die Dolmetschzeit mehr als eine Stunde, besteht ein Anspruch auf Doppelbesetzung.
Mitschriften und Protokolle
Schriftdolmetscher*innen können aus dem gedolmetschten Text eine Mitschrift oder ein Protokoll anfertigen. Dies ist eine Sekundärleistung und wird extra vergütet.