Preise und Qualität

Preise und Qualität können nicht getrennt betrachtet werden. Gutes Dolmetschen hat seinen Preis. Darüber werden nicht nur Verwaltungs- und Lebenshaltungskosten abgedeckt. Schriftdolmetscher*innen sorgen auch für die Anschaffung neuer Soft- und Hardware und bilden sich regelmäßig fort.

Kostensätze

Am 1.1.2021 trat das Kostenrechtsänderungsgesetz in Kraft. Schriftdolmetscher*innen zählen zu den Simlutandolmetscher*innen und berechnen ihre Einsatzzeiten entsprechend mit 85 Euro pro Stunde. Zu den Einsatzzeiten zählen: Fahrtzeiten, Zeiten für Auf- und Abbau der Technik, Dolmetschzeiten und Wartezeiten. 

Als weitere Kosten kommen Fahrtkosten hinzu. Je nach Einsatz sind auch Kosten für Übernachtungen, Parkplatzgebühren und Spesen möglich.

Weitere Kosten können entstehen für Plattformgebühren und technische Ausstattung (z.B. Mikrofon, Beamer, Tablet, mobiler WLAN-Router etc.).

Doppelbesetzung

Beträgt die Dolmetschzeit mehr als eine Stunde, besteht ein Anspruch auf Doppelbesetzung. 

Mitschriften und Protokolle

Schriftdolmetscher*innen können aus dem gedolmetschten Text eine Mitschrift oder ein Protokoll anfertigen. Dies ist eine Sekundärleistung und wird extra vergütet.