Menschen mit einer Hörschädigung
Grundsätzlich können all jene Personen, bei denen eine Hörschädigung vorliegt, Schriftdolmetscher*innen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens beanspruchen. Dies können sein:
- Arzt und Krankenhaus
- Arbeitsplatz (Betriebsversammlungen, Dienstbesprechungen u.a.)
- Schule und Ausbildungsplatz
- Studium
- Ämter und Behörden
- Gericht und Polizei
- Fort- und Weiterbildungen
Für die Kostenübernahme bestehen klare gesetzliche Regelungen.
Auch in anderen Bereichen können Schriftdolmetscher*innen eingesetzt werden. Hierfür können zum Teil zumindest Zuschüsse beantragt werden:
- Vereinsaktivitäten
- Familienfeiern
- Hochzeiten
- Trauerfeiern
- Freizeitaktivitäten
Veranstalter und Unternehmen
Veranstalter und Unternehmen schätzen das Schriftdolmetschen für
- Inklusion und Barrierefreiheit,
- einen zusätzlichen Kommunikationskanal (Zwei-Sinne-Prinzip) und
- die Protokollierung.