Schriftdolmetscher sind als Kommunikationshilfen tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunikation zwischen hörgeschädigten Personen und hörenden (oder ebenfalls hörgeschädigten) Personen sicherzustellen. Die Tätigkeit von Schriftdolmetschern umfasst:
Vorbereiten
Der Schriftdolmetscher bereitet sich sorgfältig auf seinen Einsatz vor, er pflegt Wörterbücher, trainiert und lernt Kürzel, macht sich inhaltlich mit dem Thema vertraut und trifft mit den beteiligten Personen alle nötigen Absprachen.
Dolmetschen
Der Schriftdolmetscher übersetzt die Lautsprache wortwörtlich oder inhaltlich zusammengefasst in Schriftsprache, so dass direkt mitgelesen werden kann, was gesprochen wird. Nonverbale Äußerungen und Geräusche werden ebenfalls wiedergegeben, wie z.B. Handy klingelt, lachen, Applaus.
Herstellen der Kommunikation
Der Schriftdolmetscher berücksichtigt, sofern möglich, die Kommunikationsfähigkeiten der Kunden wie Schriftsprachkompetenz, Sehfähigkeit, Lesegeschwindigkeit usw.
Außerdem bittet er, wenn nötig, um ein reduziertes Sprechtempo oder das Einhalten von Kommunikationsregeln. Falls er selbst etwas nicht verstanden hat, fragt er nach.
Einhalten des Berufsethos
Der Schriftdolmetscher wertet das Gesprochene nicht (gut – schlecht, richtig – falsch, wichtig – unwichtig). Er gibt alles wieder, was gesprochen wird. Er ist neutral und unparteiisch. Er mischt sich nicht in das Gespräch ein. Er ist verschwiegen. Die gesamte Berufs- und Ehrenordnung finden Sie hier.
Erstellen von Mitschriften und Protokollen
Schriftdolmetscher fertigen auf Wunsch Mitschriften und Protokolle an.
Untertiteln
Schriftdolmetscher sind nicht automatisch Untertitler und Untertitler sind nicht automatisch Schriftdolmetscher. Beide Tätigkeiten unterscheiden sich hinsichtlich Medium, Technik, Umfang der Wiedergabe, Kommunikation, Zielgruppe und Anspruch.