Feste Termine für die Staatliche Prüfung zur Schriftdolmetscherin / zum Schriftdolmetscher für Laut- und Schriftsprache bei der Lehrkräfteakademie Hessen

Die Hessische Lehrkräfteakademie und die Prüfungskommission für die Staatliche Prüfung der Schriftdolmetscher*innen haben beschlossen, künftig pro Jahr nur noch einen Prüfungstermin für die Staatliche Prüfung zum Schriftdolmetscher / zur Schriftdolmetscherin für Laut- und Schriftsprache anzubieten.

Darüber hinaus gibt es nun feste Prüfungstage, so dass die Termine verlässlich für alle Seiten planbar sind.

Meldeschluss für die Anmeldung zur staatlichen Prüfung ist in jedem Jahr der 1. Mai.

Die Prüfungen finden nach rechtzeitig erfolgter Meldung zu den folgenden Zeiten statt:
Der schriftliche Teil der Prüfung am 1. Donnerstag im September,
der mündliche Teil der Prüfung am 2. Donnerstag im Oktober.

Weitere Informationen zur Staatlichen Prüfung unter:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/besondere-staatliche-pruefungen/pruefungsangebot/schriftdolmetscherin-und-schriftdolmetscher

Empfehlungen für den Nachweis der angefallenen Plattformgebühren bei Online-Schriftdolmetscherleistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Online-Einsätze sind nicht erst seit der Corona-Pandemie Schriftdolmetscher-Alltag. Darum begrüßen wir als Berufsverband der Schriftdolmetscher*innen Deutschlands e. V. die Entwicklung, dass Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. die Kosten für dedizierte Online-Schriftdolmetsch-Plattformen (sog. „Plattformgebühren“) in ihre Empfehlungen und Merkblätter zur Honorierung von Schriftdolmetscher-Leistungen explizit mit aufnehmen. Wir erkennen auch an, dass der Anfall dieser Kosten in einer geeigneten Form bei der Abrechnung nachgewiesen werden muss.

Als geeignete Form empfiehlt der BSD:

  1. Abrechnung der Plattformkosten zentral über den*die jeweils koordinierende Schriftdolmetscher*in (SD), auch wenn diese (z.B. bei Dauer-Aufträgen) nicht an jedem einzelnen Einsatz selbst beteiligt ist. Die zentrale Abrechnung verringert die Aufwände bei SDs, Plattform-Anbietern und Kostenträgern und gewährleistet, dass pro Einzeleinsatz nur einmal Plattformkosten abgerechnet werden.
  2. Einmalige Information an den Kostenträger, welche Plattform verwendet wird und welchen Preis der Anbieter pro angefangener halber Stunde ansetzt, z.B. über ein Preisblatt des Anbieters oder über eine beispielhafte Sammelabrechnung.
  3. Nachweis über die Nutzung einer Online-Schriftdolmetsch-Plattform bei einem konkreten Einsatz z.B. über Erfassung auf dem Einsatznachweis und/ oder Screenshot, auf dem Datum, Uhrzeit und Nutzer*innen ersichtlich sind.
  4. Die Nutzungsdauer ergibt sich logisch aus der Einsatzdauer.

Auf diese Weise wird einerseits den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (keine Weitergabe sensibler personenbezogener Daten der Nutzer*innen an die Plattformbetreiber, die diese Daten zur Leistungserbringung nicht benötigen) und andererseits dem berechtigten Interesse Interesse des Kostenträgers an einer transparenten Abrechnung entsprochen werden.