Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat immense und mittlerweile absehbar nachhaltige nationale und internationale Auswirkungen auf die Wirtschaft. Aus Bekämpfungsmaßnahmen resultierende Veranstaltungsverbote sowie Bewegungs- und Kontaktbeschränkungen haben unmittelbare drastische Auswirkungen auf die Arbeit von Schriftdolmetschern und Schriftdolmetscherinnen. Ihre Arbeitseinsätze haben sich binnen weniger Wochen nicht nur reduziert, sondern sind auf praktisch Null eingebrochen. Die Bundesregierung hat umfangreiche Hilfsprogramme in Aussicht gestellt und erste konkrete Maßnahmen sind auf den Weg gebracht. Trotzdem halten wir es für geboten, auf die Situation, in der sich Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen und jene Menschen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, derzeit befinden, besonders aufmerksam zu machen. Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen arbeiten gleich ihren dolmetschenden Kolleginnen und Kollegen überwiegend freiberuflich und sind deshalb von diesem wirtschaftlichen Einbruch besonders betroffen, weil ihnen daher nicht der Rückgriff auf soziale Leistungen wie bspw. Kurzarbeitergeld für abhängig Beschäftigte zur Verfügung steht und sie von heute auf morgen ohne berufliche Einkünfte sind. Auch im Einzelfall noch auflaufende Stornogebühren sind mit den eingangs angesprochenen behördlichen Anordnungen hinfällig – sämtliche Lebenshaltungs- und beruflich veranlassten Kosten bleiben jedoch bestehen.
Der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V. (BSD) fordert als berufsständische Vertretung seiner in den meisten Fällen freiberuflich tätigen Verbandsmitglieder als dieser Art besonderer Berufsgruppe entsprechende sozialpolitische, steuerliche und konjunkturelle Unterstützung. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen Dienstleistungen für Menschen mit Hörbehinderungen erbringen, auf die diese in all ihren Lebensbereichen angewiesen sind, um am gesamten gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilhaben zu können. Dies betrifft in besonders starkem Maße die Bereiche Bildung und Beruf, aber auch die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung und die Wahrnehmung von Rechten Hörbehinderter in Verwaltung und Justiz. Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen leisten mit ihrer Arbeit zur Herstellung von Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung einen systemischen Beitrag, der mit anderen Mitteln nicht in annähernd gleicher Weise ermöglicht werden kann.
Wir fordern daher Politik und Verwaltung zu umgehendem Handeln unter besonderer Berücksichtigung von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen auf, um sowohl den Dienstleistern und Dienstleisterinnen berufliche Existenz und Perspektive zu ermöglichen als auch jenen Menschen, die auf diese Leistungen angewiesen sind, Kontinuität bei ihrer Inanspruchnahme zu gewährleisten.