Die Übernahme der Kosten für Schriftdolmetscher ist im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen schon länger geregelt. Für den Bereich der privaten Krankenkassen gibt es aber keine verbindliche Regelung.
Nun hat Renate Welter von der Deutschen Gesellschaft zumindest ein paar Zusagen erreicht:
– Der PKV-Verband erklärte sich bereit, “die entsprechende Kosten auf freiwilliger Basis aus Gründen der Kulanz zu übernehmen.”
– Sollte es bei der Beantragung der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen dennoch zu Problemen kommen, sollen sich Betroffene mit dem Ablehnungsschreiben an Staatsekretär Ilka vom Bundesgesundheitsministerium wenden. Er will sich für die Übernahme der Kosten einsetzen.
Bitte lesen Sie auch den kompletten Artikel auf der Seite der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Fachverbände und Selbsthilfe e. V.