#CoronaBarrierefrei

Text und 4 Bilder: „Barrierefreie Kommunikation und Corona, Leichte Informationen zum Corona-Test, Kontakt zu Dolmetschenden und Assistent*innen, Tipps zur barrierefreien Kommunikation für medizinisches Personal unter www.corona-Leichte-Sprache.de und www.barrierefreieKommunikation.de. Eine Frau mit Schal und einem Virus im Hintergrund, Smartphone und ein Reinigungstuch, Frau hustet in Armbeuge, ein Arzt macht einen Mundabstrich

Corona betrifft alle Menschen! Deshalb brauchen wir #CoronaBarrierefrei 🙌

www.barrierefreieKommunikation.de wurde ins Leben gerufen. Dort findet ihr viele Infos zu Corona und Barrierefreier Kommunikation.

👉 Tipps für medizinisches Personal: Wie kommuniziere ich gut mit blinden Menschen? Wie mache ich einen Corona-Test möglichst angenehm für Autist*innen? Wo finde ich Dolmetschende für Gebärdensprache? 

Wir hoffen, dass wir Euch damit ein wenig helfen können.

👉 Kontakt zu Schriftdolmetschenden, Assistent*innen und Dolmetschenden für Leichte Sprache, Gebärdensprache und taubblinde Menschen. 

👉 Kommunikationsmaterial in Einfacher und Leichter Sprache: Ein Plakat mit einer einfachen Erklärung eines Corona-Tests, ein Glossar mit vielen Begriffen zum Virus und ein Handblatt, auf dem medizinisches Personal ankreuzen kann, wie es nach dem Test weitergeht: “Sie sind in Quarantäne, bitte bleiben Sie zu Hause“ oder „Bitte reinigen Sie ihr Smartphone“. Mehr Informationen zu Corona in Leichter Sprache findet ihr unter www.corona-leichte-sprache.de

Entstanden ist das Projekt aus einem breiten Bündnis von Verbänden und Aktiven: BGSD e.V., Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e.V., Deutscher Schwerhörigenbund e.V., Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V., Taubblindenassistenz, Forschungsstelle Leichte Sprache Hildesheim, Barrierefrei Posten, LunA – Leipzig und Autismus e.V., Anne Leichtfuß, Simone Fass, Inga Krämer, Maya Hässig, Diana Schackow, Eileen Leydecker, Inga Schiffler, Natalie Dedreux, Paul Spizeck, Anna-Lisa Plettenberg, Johanna von Schönfeld, Thomas Szymanowicz und Julia Bertman und viele mehr.

Gemeinsam wenden wir uns außerdem an die Untersuchungsstellen und die zuständigen Stellen, informieren Sie und senden Ihnen unsere Fragen zum Dolmetschen während der Untersuchung.

Schaut vorbei und teilt die Seite gern weiter!

Task Force barrierefreie Kommunikation | Corona

Viele Verbände und Selbstständige haben sich in den letzten Wochen zu einer Task Force zusammengeschlossen und sich ausgetauscht, wie wir in dieser herausfordernden Zeit weiterhin Menschen unterstützen können. Ein Ergebnis ist die Website “barrierefreie Kommunikation (und Corona)”. Auf dieser Seite befinden sich unter anderem Kontaktlisten von Dolmetschenden und Assistent*innen, die Ferndolmetschen anbieten oder bereit sind, während einer Testung vor Ort zu dolmetschen.
Auch Tipps, wie man mit betroffenen Personen umgeht, sind hier zu finden.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei der gesamten Task Force für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Ein besonderer Dank geht an den Deutschen Schwerhörigenbund e.V. für seine Unterstützung.

Der Link zur Seite lautet: www.barrierefreieKommunikation.de

BSD Positionspapier: Coronavirus

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat immense und mittlerweile absehbar nachhaltige nationale und internationale Auswirkungen auf die Wirtschaft. Aus Bekämpfungsmaßnahmen resultierende Veranstaltungsverbote sowie Bewegungs- und Kontaktbeschränkungen haben unmittelbare drastische Auswirkungen auf die Arbeit von Schriftdolmetschern und Schriftdolmetscherinnen. Ihre Arbeitseinsätze haben sich binnen weniger Wochen nicht nur reduziert, sondern sind auf praktisch Null eingebrochen. Die Bundesregierung hat umfangreiche Hilfsprogramme in Aussicht gestellt und erste konkrete Maßnahmen sind auf den Weg gebracht. Trotzdem halten wir es für geboten, auf die Situation, in der sich Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen und jene Menschen, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen, derzeit befinden, besonders aufmerksam zu machen. Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen arbeiten gleich ihren dolmetschenden Kolleginnen und Kollegen überwiegend freiberuflich und sind deshalb von diesem wirtschaftlichen Einbruch besonders betroffen, weil ihnen daher nicht der Rückgriff auf soziale Leistungen wie bspw. Kurzarbeitergeld für abhängig Beschäftigte zur Verfügung steht und sie von heute auf morgen ohne berufliche Einkünfte sind. Auch im Einzelfall noch auflaufende Stornogebühren sind mit den eingangs angesprochenen behördlichen Anordnungen hinfällig – sämtliche Lebenshaltungs- und beruflich veranlassten Kosten bleiben jedoch bestehen.

Der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V. (BSD) fordert als berufsständische Vertretung seiner in den meisten Fällen freiberuflich tätigen Verbandsmitglieder als dieser Art besonderer Berufsgruppe entsprechende sozialpolitische, steuerliche und konjunkturelle Unterstützung. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen Dienstleistungen für Menschen mit Hörbehinderungen erbringen, auf die diese in all ihren Lebensbereichen  angewiesen sind, um am gesamten gesellschaftlichen Leben selbstbestimmt teilhaben zu können. Dies betrifft in besonders starkem Maße die Bereiche Bildung und Beruf, aber auch die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung und die Wahrnehmung von Rechten Hörbehinderter in Verwaltung und Justiz. Schriftdolmetscher und Schriftdolmetscherinnen leisten mit ihrer Arbeit zur Herstellung von Kommunikation für Menschen mit Hörbehinderung einen systemischen Beitrag, der mit anderen Mitteln nicht in annähernd gleicher Weise ermöglicht werden kann.

Wir fordern daher Politik und Verwaltung zu umgehendem Handeln unter besonderer Berücksichtigung von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen auf, um sowohl den Dienstleistern und Dienstleisterinnen berufliche Existenz und Perspektive zu ermöglichen als auch jenen Menschen, die auf diese Leistungen angewiesen sind, Kontinuität bei ihrer Inanspruchnahme zu gewährleisten.

Positionspapier BSD: Umsatzsteuer

Um den Kontext klarzumachen, wird zu Beginn eine kurze Zusammenfassung gemacht:
Kern ist die Regelung des § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG. (*)
Ҥ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:

16. die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen, die von
l) Einrichtungen, bei denen im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs- oder Pflegekosten in mindestens 25 Prozent der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe oder der für die Durchführung der Kriegsopferversorgung zuständigen Versorgungsverwaltung einschließlich der Träger der Kriegsopferfürsorge ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet worden sind, erbracht werden.
Leistungen im Sinne des Satzes 1, die von Einrichtungen nach den Buchstaben b bis l erbracht werden, sind befreit, soweit es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Anerkennung, der Vertrag oder die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung jeweils bezieht; …”
Die Regelung wurde 2009 in das UStG aufgenommen, um im Zuge der Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie auch Pflegedienstleistungen umsatzsteuerfrei zu stellen, deren Erbringer nicht als soziale Einrichtung anerkannt sind. (im Jahre 2011 leicht geändert – der dort enthaltene Prozentsatz von 40 auf 25 % gesenkt).
Ziel der erwähnten EU-Mehrwertsteuerrichtlinie war die Entlastung der öffentlichen Sozialhaushalte.
Die Finanzministerien der Länder und des Bundes sind der Auffassung, dass auch Leistungen von GebärdensprachdolmetscherInnen unter diese Regelung fallen. Inzwischen haben sie sich dahingehend verständigt, dass dies auch für Schriftdolmetscherdienstleistungen gilt.
Es betrifft insbes. Leistungen nach § 54 und 75 SGB XII, 102 SGB IX und 19 Abs. 2 SGB II.
Auch wenn wir uns im Sinne dieser Vorschrift nicht für Einrichtungen halten und auch unsere Leistungen nach unserer Auffassung keine Pflege- und/oder Betreuungsleistungen sind, sind sich die Länder- und Bundesfinanzbehörden einig, dass auch Einzelpersonen sehr wohl als “Einrichtung” im Sinne dieser Vorschrift betrachtet werden können, und dasss der Begriff der Pflege und Betreuung sehr, sehr weit auszulegen sei und daher nicht nur – wie ursprünglich
gedacht – echte Pflegedienstleistungen unter diese Vorschrift fallen würden, sondern eben auch die Leistungen von GebärdensprachdolmetscherInnen, respektive SchriftdolmetscherInnen. Wichtig hierbei ist zu sagen, dass unsere Leistungen nicht als Betreuungs- oder Pflegeleistungen eingestuft werden, sondern als “eng verbundene Leistungen”, diesen feinen Unterschied gilt es zu beachten.
Letztendlich wird zur Begründung immer auch die Zielsetzung der genannten EU-Richtlinie herangezogen, die Sozialkassen zu entlasten, und daher könnten eben auch weitere als die ursprünglich gedachten Leistungen unter diese Regelung fallen, so die Auslegung durch die Finanzbehörden. Wir dürfen sogar davon ausgehen, dass dies weitere andere Dienstleistungen im Sozialbereich betreffen kann.
Mittlerweile nutzen viele SchriftdolmetscherInnen diese Reglung und sind umsatzsteuerbefreit. Genaue Daten liegen hierzu nicht vor.
Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen bemüht sich um die Ergänzung des § 4 UStG um eine weiteren Buchstaben in Nr. 16, nach der Leistungen von GebärdensprachdolmetscherInnen generelll umsatzsteuerfrei sind. Ziel ist es, über eine ergänzende oder geänderte Regelung im UStG die Freistellung von der Umsatzsteuer für sämtliche Leistungen unabhängig einer prozentualen Schwelle zu erreichen. Auf diese Weise hätte sich die Problematik der Fallzählungen und der mit einem entsprechenden Nachweis verbundenen Schwierigkeiten erledigt.
Der Bundesverband der Schriftdolmetscher e.V. (BSD) schließt sich in diesem Positionspapier den Bemühungen des Bundesverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen an. Ein eigener Buchstabe im Gesetz wird auch vom BSD befürwortet. “
Eine verbindliche Empfehlung können wir unseren Mitglieder aber nach wie vor nicht geben. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen, die für sie/ ihn passende Entscheidung bezüglich ihrer/ seiner umsatzsteuerrrechtlichen Behandlung selbst zu treffen.

Berlin, 19.02.2020

(*) Nachtrag: Seit dem 1.1.2021 befindet sich diese Regelung in § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG.

Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher im sozialen Bereich

Menschen mit Hörbehinderung sind in allen Bereichen des Lebens aktiv und sollen dort in der Kommunikation entsprechende Unterstützung erhalten. Während im beruflichen Bereich, in Schule, Studium und Ausbildung, bei Arztbesuchen und Gerichtsterminen der Einsatz von Schriftdolmetschern gefestigt ist, wird der soziale Bereich bisher eher stiefmütterlich behandelt. Dabei ist klar festzuhalten, dass auch dieser Bereich eine zentrale Stellung im Leben von Menschen hat und auch dort professionelle Unterstützung gefordert ist.


Für eine soziale Teilhabe (vgl. SGB IX, § 78) benötigen Menschen mit Hörbehinderung Gebärdensprachdolmetscher, Schriftdolmetscher oder andere geeignete Kommunikationshilfen, um simultan und in Echtzeit an der Kommunikation teilhaben zu können, z. B. im Ehrenamt, in der Betreuung ihrer Kinder, in Absprachen mit Banken und Versicherungen etc. p.p. Welche Form der Unterstützung Menschen mit Hörbehinderung nutzen, wählen sie selbst (Wunsch- und Wahlrecht).

Bezüglich Kommunikation mit Hilfe von Schriftdolmetschern/Schriftdolmetscherinnen: Um eine solche simultane Echtzeit-Kommunikation zu gewährleisten, werden professionelle Kräfte bevorzugt eingesetzt, die folgende Kriterien erfüllen:

1. Zertifikat von Deutscher Schwerhörigenbund e. V., Kombia GbR, Akademie Z & P, SDIMuc oder andere vergleichbare Zertifikate (z. B. aus dem deutschsprachigen Ausland) oder die Staatliche Prüfung

2. Anerkennung und Einhaltung der Berufs- und Ehrenordnung der Schriftdolmetscher

3. Regelmäßige Tätigkeit als Schriftdolmetscher

4. Regelmäßiger Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.


Die unterschiedlichen Aspekte (1.-4.) können durch die Aufführung des Schriftdolmetschers/der Schriftdolmetscherin im Schriftdolmetscherregister des Bundesverbands der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V. ( https://bsd-ev.org/register/) belegt werden.


Ab 60 Minuten arbeiten Schriftdolmetscher zur Qualitätssicherung in Doppelbesetzung. Ausnahmen, in denen eine Einzelbesetzung ohne Qualitätseinbußen denkbar sind: – in kleinen Gruppen (bis zu 3 Personen ohne Dolmetscher), wenn der Dolmetscher selbst die Pausen/Unterbrechungen steuern kann – wenn es einen Praxisanteil von über 50 % gibt, während dessen nicht gedolmetscht wird

Die im Bundesverband organisierten Schriftdolmetscherinnen engagieren sich für eine volle Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderungen in allen Lebensbereichen. Wir begrüßen die Ausweitung der Möglichkeiten, die das neue SGB IX bietet.

Handhabe von Live-Mitschriften: Berufsethische und rechtliche Aspekte für Deutschland und Österreich DANIELA EICHMEYER – MARIO KAUL – BIRGIT NOFFTZ

Abstract: Die Digitalisierung ermöglichte es, hörgeschädigten Personen immer bessere simultane Schriftdolmetschung zu bieten. Oft werden die dabei produzierten Mitschriften zur weiteren Verwendung angefordert, ohne die rechtlichen und berufsethischen Konsequenzen zu bedenken. Da es dazu bisher keine Literatur gibt, werden in diesem Artikel Begriffsbestimmungen vorgenommen, sowie die berufsethischen und die rechtlichen Aspekte, insbesondere, was Datenschutz und Urheberrecht betrifft, beleuchtet, und die Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Handhabe von Mitschriften gezogen

http://comejournal.com/wp-content/uploads/2019/06/6.-CoMe-III-1-2018.-EICHMEYER-KAUL-NOFFTZ.pdf?fbclid=IwAR1cdnGe0EybXdQdshT0pAC5ByXVS17gXQ3OOr8HMKoS4DW6N9dcR5GLFOM

Bundesversammlung 21.09.2019

Wir hatten eine erfolgreiche Bundesversammlung am Samstag, den 21.09.2019. Wir bedanken uns bei Babette Kemnitz-Hille und Birgit Nofftz für die langjährige und engagierte Arbeit im Vorstand. Wir begrüßen unsere neuen Vorstandsmitglieder Carmen Hick und Isabel Klemm. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Unsere Schwerpunkte bei der diesjährigen Bundesversammlung waren die Wahl,
wir haben eine Sonder-Bundesversammlung per Skype zur DSGVO angekündigt, es gab die Neuigkeiten aus den Verbänden, wir sprachen über Umgang mit Mitschriften, Live-Stream und Paper, die AG Öffentlichkeitsarbeit und die AG Qualität stellten ihre Arbeit vor. Des Weiteren ging es um das Register
und die Frage nach einer Mitgliedschaft im DSB. Weitere Informationen werden alle Mitglieder demnächst dem Protokoll entnehmen können.

Stellungnahme zur Situation in Berlin

Stellungnahme des Bundesverbandes der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Dachverband der regionalen Vereinigungen der Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher in Deutschland ist uns Ihr Schreiben an den Berufsverband der Schriftdolmetscher Berlin/Brandenburg-Norddeutschland e. V. vom 27.07.2018 zugeleitet worden, zu dem wir uns wie folgt äußern möchten:

Die Einführung einer staatlichen Prüfung für Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher bedeutet eine Gleichstellung mit den Leistungen von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern.

In Berlin arbeiten Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher in vielen Bereichen bereits zum gleichen Honorarsatz wie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, beispielsweise ist dies bei allen Krankenkassen und auch bei Gericht der Fall. Es greifen hierbei die Reglungen des JVEG. Zudem verweisen wir eindringlich auf die Verwaltungsvorschriften der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) vom 14. August 2018, in Kraft getreten am 25. August 2018. Dort wird ausdrücklich der Stundensatz in Höhe von 75,00 € für simultanes Dolmetschen von staatlich geprüften Kommunikationshelferinnen und Kommunikationshelfern genannt.

Inzwischen arbeiten die ersten staatlich geprüften Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher erfolgreich im Bundesgebiet. Im Zuge dessen wurden bereits in den meisten Bundesländern die Honorare entsprechend angepasst. Die Bundeshauptstadt sollte, wie in dem o. g. Schreiben des Landesverbandes gefordert, die Honorar- bzw. Stundensätze für Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher, die die staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben, an die der Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern mit anerkanntem Berufsabschluss angleichen.

Verweisen möchten wir außerdem auf die Kommunikationshilfenverordnung (KHV), die sich bereits im November 2016 geändert hat. Dort heißt es, dass: „eine Vergütung in Höhe des Honorars für Dolmetscher, (…) gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für simultanes Dolmetschen“ diejenigen Dolmetscher erhalten, die staatlich geprüft sind. Bereits diese Änderung hat in vielen Bundesländern (beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder schon 2015 in Hamburg) zu der Angleichung der Honorarsätze der Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher geführt. So zum Beispiel auch im Land Brandenburg für Leistungen, die im Auftrag des Integrationsamtes erbracht werden (s. anliegende Neuregelung vom 13.04.2017).

Ihre Argumentation im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Leistung in Berlin kann nicht nachvollzogen werden. Entgegen Ihrer Annahme kann die überschaubare Anzahl an Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetschern den Bedarf nicht decken. Dies gilt nicht nur für Berlin, sondern bundesweit. Diese Rückmeldung erhalten wir insbesondere aus den Kreisen der Betroffenen. Ihre Einschätzung der Marktentwicklung entspricht daher nicht den durch uns wahrgenommenen tatsächlichen Umständen und erscheint insofern unzutreffend.

Angesichts der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, die sich für Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher in Berlin (in Ministerien, bei Gericht, bei Kongressen, für Krankenkassen und Veranstaltungen) und den angrenzenden Bundesländern schon jetzt auf Grundlage der o. g. Gesetze und Verordnungen bieten, welche einen Stundenlohn in Höhe von 75 Euro vorsehen, darf es nicht verwundern, dass es für die Betroffenen im Berufsleben zunehmend schwieriger wird, Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher für Einsätze gemäß der derzeit geltenden BIH-Empfehlung für Berlin zu finden.

Zum Ihrem abschließenden Punkt der Ausgleichsabgabe möchten wir auf eine diesem Schreiben anhängige Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von mehreren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 22.05.2018 hinweisen. In Anlage 1 (Quelle: BIH Statistik) wird deutlich, dass in Berlin im Jahr 2016 579 Menschen Arbeitsassistenz bezogen, im Jahr 2017 sank diese Zahl auf 479 Fälle. Zeitgleich mit diesem Rückgang um 100 Fälle sind die Mittel, die den Integrationsämtern aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehen, gestiegen. Aus der Anlage 2 geht hervor, dass die zur Verfügung stehenden Mittel von 21.099.146,01 € (Jahr 2016) auf 27.991.198,26 € (Jahr 2017) gestiegen sind. Angesichts dieses Anstiegs von rund 6,9 Mio. € binnen eines Jahres bei gleichzeitig gesunkener Fallzahl erscheint es durchaus realistisch, die erstrebte Angleichung der Honorare an die anderen Bundesländer beziehungsweise an die der Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher umzusetzen, damit auch in Berlin alle, die Schriftdolmetscher benötigen, am Arbeitsleben voll, wirksam und gleichberechtigt teilhaben können.

Wir bitten Sie daher, Ihre in dem Schreiben an den Landesverband der Schriftdolmetscher Berlin, Brandenburg-Norddeutschland e. V. gemachten Ausführungen noch einmal zu überprüfen, um der Aufgabe des Integrationsamts zur Eingliederung ins Arbeitsleben inklusive Minderung von Behinderungsfolgen auch zukunftssicher nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen                    

Der Vorstand des BSD

Europäische Schriftdolmetscherkonferenz in Berlin

Zum 3. Mal findet in diesem Jahr die ECOS (European Conference of Speech-to-Text) statt. Nach den Niederlanden und Finnland ist in diesem Jahr Deutschland und damit der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands zusammen mit dem Regionalverband Berlin-Brandenburg-Niedersachsen Gastgeber.

In der Zeit vom 26. bis zum 28. August 2016 werden sich die Teilnehmer der Konferenz mit Nähe und Distanz beschäftigen und den sozialen, ethischen und wirtschaftlichen Normen, deren Vereinbarkeit vor Herausforderungen stellt. Vorträge und Workshops zum Thema der Konferenz (“Alternating between Closeness and Distance. Speech-to-Text-Reporters between the Poles of Social, Ehtical and Economic Norms”) regen zum Austausch mit Kollegen aus dem In- und Ausland an, der dann gemütlich beim abendlichen Grillen am Freitag oder beim Festabend am Samstag fortgesetzt werden kann.

Wer sich noch nicht angemeldet hat, hat noch bis zum 15. Mai die Gelegenheit mit Frühbucherrabatt zu starten.