Stellungnahme des BSD zu Stellenangeboten: „Schriftdolmetscher(in) / Schreibkraft für hörgeschädigte Menschen“

Seit einiger Zeit werden im Internet Stellenangebote veröffentlicht, in denen
Schreibkräfte gesucht werden, die als Schriftdolmetscher tätig werden sollen.


Folgende Voraussetzungen für die Einstellung werden dort benannt:

  • 10-Finger-System mit mind. 300 Anschlägen pro Minute (idealerweise >400 Anschläge/min)
  • Sehr gutes schriftliches Deutsch
  • Sicherheit in Rechtschreibung und deutscher Grammatik
  • Sicherer Umgang mit Computer und Internet
  • Selbständige Arbeitsweise


Bei den Stellenangeboten handelt es sich um eine Tätigkeit, die sowohl über das
Internet als auch vor Ort für Menschen mit Hörschädigungen erbracht werden soll.

Der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands (BSD) hält es für irreführend und äußerst bedenklich, die Tätigkeit von Schreibkräften als „Schriftdolmetschen“ zu bezeichnen und unqualifizierte Personen als Schriftdolmetscher einzusetzen.

Der BSD distanziert sich von derartigen Ausschreibungen, da hier Schnellschreibkräfte mit Schriftdolmetschern, die ihre auf umfassenden Kenntnissen basierende Qualifikation in einem anerkannten Ausbildungsweg erworben haben, gleichgesetzt werden.

In den genannten Stellenangeboten werden lediglich technische Fähigkeiten wie
schnelles und gutes Schreiben gefordert. Diese machen jedoch nur einen Bruchteil der Tätigkeit eines Schriftdolmetschers und seiner grundsätzlich notwendigen Kernkompetenzen aus. Schriftdolmetschen erfordert überdurchschnittliche kognitive und technische Kompetenzen, um gesprochene Sprache kultur- und kontextsensitiv in schriftlichen Text umzusetzen. Darüber hinaus müssen Schriftdolmetscher über ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen sowie über umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Arbeit mit hörgeschädigten Menschen verfügen.

Wir als Bundesverband der Schriftdolmetscher fordern, dass Schreibkräfte, die nicht als Schriftdolmetscher qualifiziert sind, auch nicht unter der Bezeichnung
„Schriftdolmetscher“ eingesetzt werden.

Für hörgeschädigte Menschen muss transparent sein, ob Schreibkräfte oder
Schriftdolmetscher eingesetzt werden. Nur so können sie sich bewusst für eine ihren Bedürfnissen adäquate Qualität entscheiden.

Überdies befürchten wir eine Rufschädigung aufgrund des Einsatzes unqualifizierter Schreibkräfte als Schriftdolmetscher. Wir verwahren uns dagegen, mit unqualifizierten Schreibkräften in einem Team zusammenzuarbeiten.

Symbol für das Schriftdolmetschen

Viele von uns kennen das Problem: Wie macht man auf einem Plakat schnell und einfach deutlich, dass dort Schriftdolmetscher sind? Für Gebärdensprachdolmetscher und Ringschleifen gibt es schon länger ein Symbol was auf entsprechende Veranstaltungsankündigungen gedruckt wird. Wer Schriftdolmetscher einsetzen wollte, musste das bislang sperrig als Schriftzug unterbringen.

In einem europäischen Wettbewerb wurde 2012 ein Symbol gesucht. Nachdem der Sieger feststand, haben die meisten Länder noch einmal intern beraten, ob sie dieses Symbol auch bei sich einsetzen wollen. Nun steht fest, dass es nicht nur “ein Symbol” gibt, sondern dass dieses auch europaweit Verwendung finden wird.

Wir bitten um Verbreitung dieser Information und Nutzung des Symbols, wenn Schriftdolmetscher bei einer Veranstaltung dabei sind. Es kann in unterschiedlichen Farben verwendet werden oder in Graustufen. Es darf frei für Veranstaltungshinweise etc. verwendet werden. Eine Verwendung im Sinne eines Logos oder Teil eines Logos ist untersagt.

Symbol für Schriftdolmetschen

Symbol für Schriftdolmetschen

BSD wird Mitglied in der Deutschen Gesellschaft

Dem Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands ist es als berufsständische Vertretung der Schriftdolmetscher und Fachverband im Bereich Hörschädigung wichtig mit anderen Institutionen und Verbänden zusammenzuarbeiten. Ein wichtiges Ziel war es daher für uns Mitglied in der Deutschen Gesellschaft – Selbsthilfe und Fachverbände e. V. zu werden, was uns auch gelungen ist. Hierdurch haben wir wichtige Partner für unsere Arbeit gewonnen, mit denen wir unsere Aktivitäten koordinieren und gemeinsam an der Verbesserung der (Kommunikations-)Bedingungen für Menschen mit einer
Hörschädigung arbeiten können.

(B. Nofftz)

Übernahme der Dolmetschkosten durch private Krankenkassen

Die Übernahme der Kosten für Schriftdolmetscher ist im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen schon länger geregelt. Für den Bereich der privaten Krankenkassen gibt es aber keine verbindliche Regelung.

Nun hat Renate Welter von der Deutschen Gesellschaft zumindest ein paar Zusagen erreicht:

– Der PKV-Verband erklärte sich bereit, “die entsprechende Kosten auf freiwilliger Basis aus Gründen der Kulanz zu übernehmen.”

– Sollte es bei der Beantragung der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen dennoch zu Problemen kommen, sollen sich Betroffene mit dem Ablehnungsschreiben an Staatsekretär Ilka vom Bundesgesundheitsministerium wenden. Er will sich für die Übernahme der Kosten einsetzen.


Bitte lesen Sie auch den kompletten Artikel auf der Seite der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Fachverbände und Selbsthilfe e. V.

ECOS 2012: Treffen europäischer Schriftdolmetscher

Der Bund niederländischer Schriftdolmetscher plant, eine dreitägige Konferenz unter dem Arbeitstitel ECOS (European Conference of Speech-to-Text-Reporters) durchzuführen. Als Termin ist der 24.-26. August anvisiert. Bitte haltet euch diesen Termin schon einmal frei!

Ziel ist es, eine Möglichkeit zu schaffen, Erfahrungen zu teilen und Informationen auszutauschen, zum Beispiel über verschiedene Techniken, neue Entwicklungen, Arbeitsbedingungen und die Berufs- und Ehrenordnung von Schriftdolmetschern.

An der Organisation beteiligt sind bisher aus Deutschland die 2. Vorsitzende unseres Bundesverbandes Birgit Nofftz sowie Romy Pötschke, Mitglied des Berufsverbandes der Schriftdolmetscher in Mitteldeutschland.
Wenn ihr als Kollegin oder Kollege interessiert seid, an der Konferenz teilzunehmen oder euch angesprochen fühlt, euch bei der Vorbereitung und Durchführung einzubringen, sendet bitte eine E-Mail an ecos@schrijftolk.org Es werden auch Referenten und Workshopleiter gesucht.
Please feel welcome!

(B. Nofftz)

Drittes bundesweites, offenes Schriftdolmetscher-Treffen in Frankfurt

Am 05. August 2011 lud der Berufsverband der SchriftdolmetscherInnen – Region Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland zum offenen Treffen in Frankfurt in der Schule am Sommerhoffpark ein. Über 20 Schriftdolmetscher aus dem gesamten Bundesgebiet folgten der Einladung. Vorab trafen sich der Vorstand und die Referate des Bundesverbandes.

Im Anschluss an das zweite bundesweite offene Schriftdolmetschertreffen in Dresden hatten wir uns als bundesweiter Berufsverband, den Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e.V. (BSD e.V.) zusammengeschlossen. Das jetzige Treffen sollte in erster Linie dazu dienen, den neuen Berufsverband vorzustellen und erste, verbandsinterne Leitlinien zu erarbeiten. Wichtig war uns aber auch Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch nicht organisiert waren, einzuladen, sich in den regionalen Verbänden einzubringen, und brennende Themen wie z. B. Qualitätssicherung und moralische Konflikte zu diskutieren.

Ein Highlight des Treffens war die integrierte Fortbildung, zu der der erfahrene Rechtsanwalt Robert Nieporte zum Thema: „Mitschriften – Urheberrecht und Datenschutz“ am Vormittag referierte. Mit hoher Sachkenntnis und guter Präsentation vermittelte der Referent das doch zunächst eher trocken anmutende Thema, bei dem vielfach hohe Unsicherheit bestand. In einer abschließenden Fragerunde ging der Referent praxisnah und lösungsorientiert auf bestehende Fragen ein.

Den doch etwas anstrengenden und vor allem heißen Sommertag ließen wir nach spannenden Gesprächen und Diskussionen – wie es sich für Frankfurt gehört – in Sachsenhausen, in einer der traditionellen Äppelwoi-Kneipen, im „Wagner“ bei erfrischendem Apfelwein – natürlich aus dem Bembel – Handkäs’ mit Musik und Grie’ Soß’ gemütlich ausklingen.

Für die künftigen Bundestagungen der Schriftdolmetscher ist ein ähnlicher Ablauf vorgesehen. So soll neben dem Austausch und der Erarbeitung von Qualitätsstandards zu einem ausgewählten Schwerpunkt eine Fortbildung angeboten werden.

(M. Medler)