Stellungnahme des BSD zu Stellenangeboten: „Schriftdolmetscher(in) / Schreibkraft für hörgeschädigte Menschen“

Seit einiger Zeit werden im Internet Stellenangebote veröffentlicht, in denen
Schreibkräfte gesucht werden, die als Schriftdolmetscher tätig werden sollen.


Folgende Voraussetzungen für die Einstellung werden dort benannt:

  • 10-Finger-System mit mind. 300 Anschlägen pro Minute (idealerweise >400 Anschläge/min)
  • Sehr gutes schriftliches Deutsch
  • Sicherheit in Rechtschreibung und deutscher Grammatik
  • Sicherer Umgang mit Computer und Internet
  • Selbständige Arbeitsweise


Bei den Stellenangeboten handelt es sich um eine Tätigkeit, die sowohl über das
Internet als auch vor Ort für Menschen mit Hörschädigungen erbracht werden soll.

Der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands (BSD) hält es für irreführend und äußerst bedenklich, die Tätigkeit von Schreibkräften als „Schriftdolmetschen“ zu bezeichnen und unqualifizierte Personen als Schriftdolmetscher einzusetzen.

Der BSD distanziert sich von derartigen Ausschreibungen, da hier Schnellschreibkräfte mit Schriftdolmetschern, die ihre auf umfassenden Kenntnissen basierende Qualifikation in einem anerkannten Ausbildungsweg erworben haben, gleichgesetzt werden.

In den genannten Stellenangeboten werden lediglich technische Fähigkeiten wie
schnelles und gutes Schreiben gefordert. Diese machen jedoch nur einen Bruchteil der Tätigkeit eines Schriftdolmetschers und seiner grundsätzlich notwendigen Kernkompetenzen aus. Schriftdolmetschen erfordert überdurchschnittliche kognitive und technische Kompetenzen, um gesprochene Sprache kultur- und kontextsensitiv in schriftlichen Text umzusetzen. Darüber hinaus müssen Schriftdolmetscher über ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen sowie über umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Arbeit mit hörgeschädigten Menschen verfügen.

Wir als Bundesverband der Schriftdolmetscher fordern, dass Schreibkräfte, die nicht als Schriftdolmetscher qualifiziert sind, auch nicht unter der Bezeichnung
„Schriftdolmetscher“ eingesetzt werden.

Für hörgeschädigte Menschen muss transparent sein, ob Schreibkräfte oder
Schriftdolmetscher eingesetzt werden. Nur so können sie sich bewusst für eine ihren Bedürfnissen adäquate Qualität entscheiden.

Überdies befürchten wir eine Rufschädigung aufgrund des Einsatzes unqualifizierter Schreibkräfte als Schriftdolmetscher. Wir verwahren uns dagegen, mit unqualifizierten Schreibkräften in einem Team zusammenzuarbeiten.