Online-Einsätze sind nicht erst seit der Corona-Pandemie Schriftdolmetscher-Alltag. Darum begrüßen wir als Berufsverband der Schriftdolmetscher*innen Deutschlands e. V. die Entwicklung, dass Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. die Kosten für dedizierte Online-Schriftdolmetsch-Plattformen (sog. „Plattformgebühren“) in ihre Empfehlungen und Merkblätter zur Honorierung von Schriftdolmetscher-Leistungen explizit mit aufnehmen. Wir erkennen auch an, dass der Anfall dieser Kosten in einer geeigneten Form bei der Abrechnung nachgewiesen werden muss.
Als geeignete Form empfiehlt der BSD:
- Abrechnung der Plattformkosten zentral über den*die jeweils koordinierende Schriftdolmetscher*in (SD), auch wenn diese (z.B. bei Dauer-Aufträgen) nicht an jedem einzelnen Einsatz selbst beteiligt ist. Die zentrale Abrechnung verringert die Aufwände bei SDs, Plattform-Anbietern und Kostenträgern und gewährleistet, dass pro Einzeleinsatz nur einmal Plattformkosten abgerechnet werden.
- Einmalige Information an den Kostenträger, welche Plattform verwendet wird und welchen Preis der Anbieter pro angefangener halber Stunde ansetzt, z.B. über ein Preisblatt des Anbieters oder über eine beispielhafte Sammelabrechnung.
- Nachweis über die Nutzung einer Online-Schriftdolmetsch-Plattform bei einem konkreten Einsatz z.B. über Erfassung auf dem Einsatznachweis und/ oder Screenshot, auf dem Datum, Uhrzeit und Nutzer*innen ersichtlich sind.
- Die Nutzungsdauer ergibt sich logisch aus der Einsatzdauer.
Auf diese Weise wird einerseits den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (keine Weitergabe sensibler personenbezogener Daten der Nutzer*innen an die Plattformbetreiber, die diese Daten zur Leistungserbringung nicht benötigen) und andererseits dem berechtigten Interesse Interesse des Kostenträgers an einer transparenten Abrechnung entsprochen werden.