Stellungnahme des Bundesverbands der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V. und des Berufsverbands der Schriftdolmetscher Berlin-Brandenburg-Niedersachsen zur Einsatzsituation der SchriftdolmetscherInnen an den Berliner Hochschulen und Universitäten

Mit Beginn des Sommersemesters 2014 hat die Mehrheit der in Berlin tätigen und in unseren Verbänden organisierten SchriftdolmetscherInnen für sich entschieden, unter den derzeit geltenden Einsatzbedingungen nicht mehr an den Berliner Hochschulen und Universitäten tätig zu werden.

Seit nunmehr Jahren versucht der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V. gemeinsam mit dem Berufsverband der Schriftdolmetscher Berlin-Brandenburg-Niedersachsen als dem betroffenen Regionalverband mit den Stellen, die für die Vergabe der Integrationshilfen an Studierende in Berlin zuständig sind, ins Gespräch zu kommen und eine Verbesserung der Einsatzbedingungen hin zu den Standards zu erreichen, wie sie in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (Sozialgesetzbücher, Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, Kommunikationshilfeverordnung) festgeschrieben sind und von anderen Kostenträgern in Berlin und bundesweit auch gewährleistet werden. Dabei wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schriftdolmetscher auf längere Sicht nicht bereit sind, an den Berliner Hochschulen und Universitäten zu wesentlich schlechteren Bedingungen zu arbeiten, als sie bei Einsätzen für andere Auftraggeber die Regel sind.

Dennoch wurde von den Verantwortlichen kein Handlungsbedarf gesehen, da die Versorgung der Studenten mit der notwendigen Unterstützung angeblich nicht beeinträchtigt sei.

Nun, da es tatsächlich Betroffene gibt, die keine Dolmetscher mehr für ihr Studium in Berlin finden, steht der Vorwurf im Raum, die Schriftdolmetscher würden die Studenten zur Durchsetzung ihrer Interessen instrumentalisieren. Tatsächlich war die derzeitige Situation, über deren Tragweite für die betroffenen Studierenden wir uns durchaus bewusst sind und die wir sehr bedauern, absehbar und wurde von den Verantwortlichen in der Berliner Senatsverwaltung, den Hochschulen und dem Berliner Studentenwerk durch deren Haltung zumindest billigend in Kauf genommen. Leider ist noch immer keine Einsicht zu erkennen, dass die Berliner Hochschulen ihrem Auftrag, Integrationshilfen für behinderte Studenten bereitzustellen, nur dann nachkommen können, wenn sie für diejenigen, die diese Integrationshilfen erbringen, auch adäquate Arbeitsbedingungen schaffen.

Nachstehend soll daher für alle Betroffenen und Interessierten kurz umrissen werden, welche Konditionen für die Arbeit von SchriftdolmetscherInnen an den Berliner Hochschulen und Universitäten derzeit gelten und inwieweit diese von den sonst üblichen Einsatzbedingungen abweichen:

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Laut § 3 Kommunikationshilfenverordnung (KHV) bzw. § 6 und 9 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) bzw. § 12 Abs. 2 des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sind Schriftdolmetscher „andere Kommunikationshilfen“, die Gebärdensprachdolmetschern gleichgestellt sind.

Die Vergütung richtet sich sowohl für Gebärdensprachdolmetscher als auch für Schriftdolmetscher in der Regel nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG), was sich insbesondere auch in der Sozialgesetzgebung niederschlägt:

§ 17 SGB I
„Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen; § 19 Abs. 2 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.“

§ 19 Abs. 2 Satz 4 SGB X:
„Falls die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen hat, erhalten sie auf Antrag in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung; mit Dolmetschern oder Übersetzern kann die Behörde eine Vergütung vereinbaren.“

Hieraus ist ersichtlich, dass die Regelvergütung in allen Bereichen der Sozialleistungen, zu denen auch der Einsatz von anderen Kommunikationshilfen wie Schriftdolmetschern im Studium zählt, nach JVEG erfolgt. Eine andere Vergütung kann vereinbart werden. Dies setzt allerdings auch voraus, dass eine Vereinbarung mit den betreffenden Personen bzw. deren berufsständischen Vertretern getroffen wird –  so etwa geschehen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), mit der die für Einsätze im Auftrag der Integrationsämter maßgebliche „Empfehlung der BIH zur Finanzierung von Kosten für Schriftdolmetscherleistungen“ erarbeitet wurde. Eine einseitige Festsetzung von Konditionen ist hingegen nicht vorgesehen.

Arbeiten Schriftdolmetscher auf Grundlage von JVEG oder BIH-Richtlinie, erfolgen Einsätze von mehr als 60 min Dauer in der Regel in Doppelbesetzung. Vergütet werden Einsatz-, Fahrt- und Wegezeiten, und es wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Zudem wird umsatzsteuerpflichtigen Dolmetschern die Umsatzsteuer erstattet.

Zur Situation an den Berliner Hochschulen und Universitäten

In Berlin erfolgt die Vergabe der Integrationshilfen an Studierende nicht wie in anderen Bundesländern durch die Sozialhilfeträger, die an o.g. Regelungen gebunden wären, sondern gemäß § 9 Abs. 2 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) durch die Hochschulen und Universitäten direkt, die hierfür das Studentenwerk Berlin beauftragt haben. Einzelheiten sind in den „Richtlinien zur Anwendung des § 9 Abs. 2 BerlHG“ geregelt. Gemäß diesen Richtlinien richtet sich die Bezahlung der Schriftdolmetscher nach den Berliner Verwaltungsvorschriften für Honorare im Bereich Sozialwesen (HonVSoz), die Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG).

Wir haben wiederholt auf diese nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Gebärdensprachdolmetschern und Schriftdolmetschern verwiesen, insbesondere jedoch auf die schlechten Einsatz- und Honorarbedingungen der HonVSoz, die sich unter www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/honvsoz.html nachlesen lassen und sich kurz wie folgt zusammenfassen lassen:

keine Erstattung von Fahrtkosten und Fahrzeiten;
keine Erstattung der Umsatzsteuer (umsatzsteuerpflichtige Schriftdolmetscher müssen die Umsatzsteuer selbst aus dem gezahlten Honorar herausrechnen und ans Finanzamt abführen, verdienen also entsprechend weniger als Kollegen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind);
keine Gewährung von Doppelbesetzungen wie sonst ab einer Stunde Einsatzzeit üblich (seit letztem Semester wurden im Rahmen von Einzelfallentscheidungen zumindest für extrem lange Blockseminare Doppelbesetzungen genehmigt, den eingesetzten Schriftdolmetschern dann mit Verweis auf § 3 Abs. 2 HonVSoz aber nur 75% des üblichen Honorars gezahlt).

In der Praxis heißt das, dass man als Schriftdolmetscher nur die Wahl hat,

entweder für einen im Vergleich zu den üblichen Konditionen effektiv sehr niedrigen Stundensatz zu arbeiten – wenn etwa bei einem Einsatz von 1,5 h noch bis zu 3 h unbezahlte Fahrzeit und die für jeden Einsatz notwendige Vorbereitungszeit dazukommen; oder
die Nichterstattung der Fahrzeiten so zu kompensieren, dass mehrere Veranstaltungen hintereinander gedolmetscht werden, was bei fehlender Doppelbesetzung aber weder gesundheitlich vertretbar ist noch eine hohe Qualität der Schriftdolmetscherleistung gewährleisten kann.

Wie eingangs bereits dargelegt, haben wir über einen längeren Zeitraum wiederholt darauf aufmerksam gemacht, auf Dauer so nicht arbeiten zu können und zu wollen. Dabei waren wir uns immer bewusst, dass eine Lösung nicht von heute auf morgen herbeigeführt werden kann, und haben dies mit Rücksicht auf die betroffenen Studenten auch nie gefordert, sondern lediglich das Gespräch mit allen Beteiligten gesucht – bisher leider ohne Erfolg. Wir hoffen jedoch sehr, dass im Interesse der Studierenden eine Einigung erzielt werden kann, und sind jederzeit dazu bereit, unseren Beitrag dafür zu leisten.


Der Vorstand des Bundesverbands der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V.

Der Vorstand des Berufsverbands der Schriftdolmetscher Berlin-Brandenburg-Niedersachsen
 

ECOS 2014 in Helsinki

European Conference of STTs

22-24 August 2014


Das Konferenzprogramm ist eine Mischung aus Vorträgen und Workshops zu aktuellen Themen des Schriftdolmetschens, wie z. B. Schriftdolmetschen im Fremdsprachenunterricht, neue Forschungsfelder, Spracherkennung und Ergonomie.

Aufruf: Wenn ihr eine Präsentation machen wollt oder ein Plakat zeigen wollt, schickt bitte ein kurze Zusammenfassung (Abstract) an ecosfinland@gmail.com bis zum 28. Februar 2014 (in Englisch bitte).

Die Konferenz findet im Hotel Pasila statt (https://www.sokoshotels.fi/en/helsinki/sokos-hotel-pasila). Sie beginnt am Freitag, den 22. August 2014 um 13:00 Uhr und endet am Sonntag, den 24. August 2014 um 15:00 Uhr

Die Teilnahmegebühr beträgt 340 Euro (bei Zahlung bis zum 30. April 2014), anschließend 450 Euro. Die Gebühr beinhaltet die Teilnahme am Programm und die Verpflegung (beginnend mit dem Mittagessen am Freitag bis zum Mittagessen am Sonntag). Die Kosten für die Unterbringung im Hotel Pasila beträgt 150 Euro/Person für 2 Nächte in einem Doppelzimmer bzw. 250 Euro/Person für 2 Nächte im Einzelzimmer. Die Teilnahmegebühr und die Übernachtungskosten werden nach der Registrierung fällig.

Die Konferenz ist von Kuuloliitto ry (Finnischer Schwerhörigenverband), Suomen kirjoitustulkit ry (Finnischer Schriftdolmetscherverband), HUMAK University of Applied Sciences und DIAK Diaconia University of Applied Sciences organisiert.
Mehr Informationen erhaltet ihr hier www.kuuloliitto.fi/fin/in_english oder bei sirpa.lauren@kuuloliitto.fi.


Wir freuen uns auf euch und heißen euch schon jetzt herzlich Willkommen!

Heidrun Gerzymisch verfasst Gutachten zum Begriff Schriftdolmetschen

Prof. Dr. Heidrun Gerzymisch beschäftigt sich seit mehr als zwei Jahrzehnten mit der ‘gemittelten” Kommunikation und gründete unter anderem das Advanced Translational Research Center (ATRC). Forschungsschwerpunkte ihrer Arbeit sind unter anderem die Begriffe und Methoden der Translationswissenschaft. In diesem Kontext hat sie bereits mehrfach das Schriftdolmetschen als intralinguale, multidimensionale Translation beschrieben. Nun hat sie zudem für den Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V. ein Gutachten zum Begriff Schriftdolmetschen erstellt.

Neben eines Abriss der theoretischen Hintergründe und der aktuellen wissenschaftlichen Forschung wirft sie darin einen Blick auf gemeinsame Dolmetschprozesse.

Das gesamte Gutachten können Sie hier als PDF lesen.

Europäische Konferenz der Schriftdolmetscher – ein voller Erfolg!

Teilnehmer aus Tschechien, Österreich, Dänemark, Finland, Schweden, Norwegen, den Niederlanden, Belgien, Großbritannien und Deutschland hatten sich zum 1. Eurpean Congress of STTRs in den Niederlanden eingefunden. Schon vor der Eröffnung waren die Schriftdolmetscher nicht zu bremsen, machten sich bekannt und tauchten sogleich in rege Diskussionen ein.

Bei der Eröffnung erklärte Maarten Vogelaar (Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationstrainer und Gedankenleser) den verblüfften Teilnehmern, wie er an der Körpersprache erkennen kann, ob jemand die Wahrheit sagt und führte aus, wie wichtig es in unserem Beruf sei, nicht nur zu wissen, was der Redner sagt, sondern auch, was er denkt und meint. So spannend wie es anfing, ging es weiter: Birgit Nofftz stellte die Schriftdolmetschertechniken in den europäischen Ländern vor und anschließend schilderten Marcel Bobeldijk (Präsident des EFHOH) und Lidia Smolarek Best (Vorstandsmitglied von EFHOH) aus Sicht der Betroffenen, was beim Schriftdolmetschen von Bedeutung ist.

Nach einer – zum Teil recht kurzen Nacht – wurden die Teilnehmer im Bereich Ethik mit ihren eigenen Beurteilungen und Meinungen sowie deren Auswirkung auf die Dolmetschleistung konfrontiert. Lösungsvorschläge zum Umgang mit einer konfliktären Dolmetschsituation wurden diskutiert: Darf der Dolmetscher noch während des Jobs absagen, wenn er merkt, dass er nicht unbefangen ist? Wie kann man sich in so einer emotionalen, stressbehafteten Situation den Freiraum schaffen, um so eine Entscheidung überhaupt zu treffen? Und wenn man das tut, wie ist das möglich, ohne die beteiligten Personen zu kränken?

Der restliche Tag war der Technik und dem Austausch gewidmet: Veyboard-, Spracherkennungs- und Velotype-Workshops, Stände unterschiedlicher Anbieter und die Möglichkeit einfach herum zu gehen und sich die unterschiedlichen Methoden, Kürzelsysteme, Programme und vieles mehr zeigen zu lassen und zu diskutieren.

Auch beim hervorragenden Dinner (4 Gänge niederländische Spezialitäten – lecker!!) wurde munter weitergeredet: Wie sieht die Vereinsarbeit bei euch aus? Habt ihr auch zu wenig Schriftdolmetscher? Wie bildet ihr aus? Warum seid ihr Schriftdolmetscher geworden? Wie ist bei euch die Zusammenarbeit zwischen Schriftdolmetschern und Gebärdensprachdolmetschern? Wie kommt ihr politisch voran … und vieles, vieles weitere mehr wurde diskutiert.

Am Abend stand fest: Wir wollen unter den Ländern enger zusammenarbeiten und nicht ständig das Rad neu erfinden. Die Gründung der European Speech to Text Association (ESTTA) wurde in Angriff genommen, in denen alle europäischen Länder Vertreter entsenden, auch die Länder, die noch keine eigenen Bundesverbände haben.Vertreter für Deutschland wurden Birgit Nofftz und Anja Lützen.

Viel zu früh stand der letzte Tag vor der Tür. Finnische Studien zum Schriftdolmetschen, unterschiedliche Lösungen / Plattformen für das Online-Dolmetschen und die Poligraf-Technik aus Tschechien bildeten den Abschluss einer gelungenen Veranstaltung.

Es hat Spaß gemacht und schreit nach einer Wiederholung, die es auch geben wird: 2014 findet die 2. ECOS in Finland statt. Bitte vormerken!

(B. Nofftz)

Bericht zur Bundesversammlung des Bundesverbands der Schriftdolmetscher Deutschlands e. V.

Der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands e.V. hatte für Samstag, den 24.08.2013 ab 9 Uhr zur Bundesversammlung nach Berlin-Friedrichshain eingeladen. Bereits am Vorabend sollte zur Einstimmung ein geselliges Rahmenprogramm mit Spreefahrt und gemeinsamem Essen stattfinden. Viele SchriftdolmetscherInnen hatten hierfür zugesagt. Man durfte gespannt sein, denn einige kannten sich persönlich noch nicht!

Als Treffpunkt vorgesehen war am Freitagabend die Schiffs-Anlegestelle „Station Dom“, direkt im Schatten des Deutschen Doms in Berlin Mitte. Zehn SchriftdolmetscherInnen waren aus unterschiedlichen Städten Deutschlands angereist: aus Berlin, Hamburg, Düsseldorf und anderen.

Nach der Begrüßung bestiegen wir das Schiff, den AC Bärliner, und passierten in einer ca. 1-stündigen, kurzweiligen Fahrt verschiedene Sehenswürdigkeiten der Stadt: das Nikolaiviertel, die Museumsinsel, Regierungsviertel mit Reichstag und Bundeskanzleramt und weitere. Wir hatten uns manches zu sagen und zu erzählen, so dass das schöne Berlin, auf das wir unseren Blick ja auch gerichtet hatten, fast zur Nebensache wurde. Auf dem Schiff gab es zudem Snacks und eine reichhaltige Getränkekarte, so dass sich die ganze Fahrt sehr angenehm und schön gestaltete.

So eingestimmt, ging es anschließend wohl gelaunt zu Fuß in das nahegelegene Nikolaiviertel, nahe des Roten Rathauses, in dem Klaus Wowereit seinen Amtsgeschäften als Bürgermeister der Stadt Berlin nachgeht. Das Nikolaiviertel gehört zum ältesten Teil Berlins und dort findet sich das urige Restaurant „Mutter Hoppe“, in das Touristen sehr gerne gehen und das für uns Plätze reserviert hatte.

Wir hatten einen großen, gemeinsamen Tisch. Es gab Entenkeulen mit Rotkohl, Rollbraten, Gemüseteller oder Rotbarsch im Gemüsebett und dazu schöne  Live-Musik aus dem Berlin der zwanziger Jahren mit Piano, Bass und Gesang. So wurde lustig weiter geplaudert und gegessen, während die Musiker „Bei mir bist du scheen“ oder „Veronika, der Lenz ist da“ spielten. Leider war die musikalische Einlage doch recht laut, so dass wir alle ein unfreiwilliges Stimmtraining absolvierten, indem wir die Lautstärke unserer Gespräche der gegebenen akustischen Kulisse anzupassen versuchten. Das gelang – meistens.
Am Ende zogen wir, der „harte“ Kern, am Roten Rathaus vorbei über den Alexanderplatz zum nahegelegenen „Hofbräu“ im preußischen (!) Berlin. Einige hatten sich da schon verabschiedet. Wir setzten uns auf die Sommerterrasse und genossen den lauen Sommerabend bei einem Glas Bier. Gegen Mitternacht ging dieser Tag zu Ende und alle verabschiedeten sich in ihre Unterkunft.

Aber schon am nächsten Morgen um 9 Uhr sollte es weitergehen.

Geplant war ein voller Arbeitstag von 9-18 Uhr mit 12 Tagesordnungspunkten für die „Ordentliche Bundesversammlung mit Neuwahl des Vorstandes.“ Als Veranstaltungsort diente das „Integral – fördern, bilden, arbeiten, erholen“, ein freundlich und hell gestaltetes Begegnungszentrum in Berlin-Friedrichshain, das Träger ist von Betreuungs- und Hilfsangeboten für Menschen mit Behinderung.
Auf der Homepage des Integral ist ein schönes Motto zu finden, das wie geschaffen zu sein scheint für eine Bundesversammlung: 

„Was dem einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele“.
Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888).

Und so sollte es sein.

Am Samstag hatte sich die Runde abermals erweitert: Jetzt waren weitere Kolleginnen aus Nordrhein-Westfalen hinzugekommen und alle stellten sich erst einmal vor.

Gut verköstigt mit Kaffee, Tee, kalten Getränken, Obst und Kuchen sowie einem einfachen, aber leckeren Mittagessen, das wir zur Mittagszeit auf der sonnigen Terrasse einnahmen, arbeiteten wir unter der Leitung des Versammlungsleiters Jan Jawinski, der Schatzmeisterin Babette Kemnitz-Hille und der Wahlleiterin Monika Widner mal mehr, mal weniger konzentriert alle 12 Tagesordnungspunkte von TOP 1 „Begrüßung (…)“ bis TOP 12 „Sonstiges“, ab. Wir entlasteten und wählten den (neuen) Bundesvorstand, diskutierten, manchmal auch heftig, über diesen und jenen Punkt und schafften es am Ende doch, pünktlich bis 18 Uhr fertig zu sein.

Dass alle am Ende etwas erledigt waren, ist – nach mehr als 8 Stunden Verbandsarbeit mit ihrer stringenten Struktur, die beständig zu beachten ist – sicherlich gut nachvollziehbar.  Aber es schienen doch auch die meisten recht zufrieden nach Hause zu fahren, denn man hatte in dieser Bundesversammlung nicht nur über teils trockene, teils bunte Themen beraten und abgestimmt, sondern konnte auch einiges Neue oder Bedenkenswerte mitnehmen. Zudem hatte man in harmonischer Runde neue KollegInnen kennengelernt, mit denen  sich vielleicht bald eine Zusammenarbeit ergibt.

Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an den Berufsverband der Schriftdolmetscher Berlin-Brandenburg-Niedersachen e. V. – insbesondere an Silke Höhler, Anke Anders und Jana Mayer-Kristić – die als organisatorisch Verantwortliche sowohl das Rahmenprogramm, als auch die Bundesversammlung in jeder Hinsicht sehr ansprechend vorbereitet und durchgeführt haben und damit einen maßgeblichen Anteil daran hatten, dass wir in unserer gemeinsamen Sache so gut vorangekommen sind.

Im nächsten Jahr möchte der Berufsverband der Schriftdolmetscherinnen Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland e.V. die Bundesversammlung ausrichten. Möglicherweise könnte Kassel der Begegnungsort sein.

Allen, v.a. denjenigen, die dieses Mal nicht dabei sein konnten, sei die Teilnahme wärmstens anempfohlen. Je mehr Kolleginnen dabei sind und sich einbringen, umso mehr Ideen und Impulse kommen in die gemeinsame Beratung und umso besser kann die gemeinsame Verbandsarbeit gedeihen.
Also: Auf zur nächsten Bundesversammlung! Und bis dahin: Frohes und erfolgreiches Schaffen allen Landesverbänden.

 (Bericht: Barbara Mößle, Fotos: Katrin Buddeus)

Bundesversammlung der Schriftdolmetscher am 24.08.2013

Die ordentlichen Bundesversammlung des BSD findet am 24.08.2013 von 09:00 bis 18:00 Uhr in Berlin statt.

Wir haben folgende Tagesordnung geplant:
1.Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters und des Wahlleiters
2.Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
3.Genehmigung der Tagesordnung
4.Rechenschaftsbericht und Kassenbericht
5.Diskussion zu Rechenschaftsbericht und Kassenbericht
6.Entlastung des Vorstands
7.Haushaltsplan bis 2015
8.Schriftdolmetscherregister
9.Entscheidung über Mitgliedsbeiträge und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten
10.Finanzierung durch das neue JVEG
11.Sonstiges

Eine verbindliche Anmeldung ist zur Teilnahme erforderlich.
Wir freuen uns auf Diskussionen und Austausch mit euch.

Neue Regelungen des Studentenwerks Berlin für den Einsatz von Schriftdolmetschern

Durch die Arbeit des Bundesverbands der Schriftdolmetscher und des Berufsverbands der Schriftdolmetscher Berlin-Brandenburg-Niedersachsen ist es gelungen, die Konditionen für Schriftdolmetschereinsätze bei Studierenden in Berlin zu verbessern.

Das Studentenwerk Berlin hat auf seiner Homepage entsprechend neue Regelungen für den Einsatz von Schriftdolmetschern veröffentlicht, die ab dem Windersemester 2014/2015 zur Anwendung kommen:

http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/behinderte/schriftdolmetschen/index.html

Zusammenarbeit von ESTTA und EFHOH beschlossen

Im Rahmen der Generalversammlung der European Federation of Hard of Hearing People (EFHOH) wurde auch Vertreter der European Speech-to-Text Association (ESTTA) eingeladen.

Unterschreibung der Co-Operationsvereinbarung zwischen EFHOH und ESTTA 2013
Unterschreibung der Co-Operationsvereinbarung zwischen EFHOH und ESTTA 2013 (Gea Duister, Birgit Nofftz, Jan Lamby, Marcel Bodeldijk)

Prag, 7. April. Gea Duister von der Nederlandse Schrijftolken Vereniging (NSV) und Birgit Nofftz vom Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands (BSD) stellen den Anwesenden vor, wie das Schriftdolmetschen in europäischen Ländern derzeit funktioniert und organisiert ist. Schriftdolmetscher aus Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden, Schweiz und Großbritannien haben beschlossen eine European Speech-to-Text Association (ESTTA) zu gründen. Neben Austausch und Informationen ist vor allem politische Arbeit geplant. “Es gibt noch viel zu tun”, sind sich Gea Duister und Birgit Nofftz einig.

Als ersten Schritt unterzeichneten beide stellvertretend für die zukünfitge ESTTA ein Co-operation Agreement mit EFHOH. Neben regelmäßigem Austausch geht es beiden Vereinigungen vor allem um die Eliminierung bestehender Barrieren im Leben hörgeschädigter Menschen.

Stellungnahme des BSD zu Stellenangeboten: „Schriftdolmetscher(in) / Schreibkraft für hörgeschädigte Menschen“

Seit einiger Zeit werden im Internet Stellenangebote veröffentlicht, in denen
Schreibkräfte gesucht werden, die als Schriftdolmetscher tätig werden sollen.


Folgende Voraussetzungen für die Einstellung werden dort benannt:

  • 10-Finger-System mit mind. 300 Anschlägen pro Minute (idealerweise >400 Anschläge/min)
  • Sehr gutes schriftliches Deutsch
  • Sicherheit in Rechtschreibung und deutscher Grammatik
  • Sicherer Umgang mit Computer und Internet
  • Selbständige Arbeitsweise


Bei den Stellenangeboten handelt es sich um eine Tätigkeit, die sowohl über das
Internet als auch vor Ort für Menschen mit Hörschädigungen erbracht werden soll.

Der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands (BSD) hält es für irreführend und äußerst bedenklich, die Tätigkeit von Schreibkräften als „Schriftdolmetschen“ zu bezeichnen und unqualifizierte Personen als Schriftdolmetscher einzusetzen.

Der BSD distanziert sich von derartigen Ausschreibungen, da hier Schnellschreibkräfte mit Schriftdolmetschern, die ihre auf umfassenden Kenntnissen basierende Qualifikation in einem anerkannten Ausbildungsweg erworben haben, gleichgesetzt werden.

In den genannten Stellenangeboten werden lediglich technische Fähigkeiten wie
schnelles und gutes Schreiben gefordert. Diese machen jedoch nur einen Bruchteil der Tätigkeit eines Schriftdolmetschers und seiner grundsätzlich notwendigen Kernkompetenzen aus. Schriftdolmetschen erfordert überdurchschnittliche kognitive und technische Kompetenzen, um gesprochene Sprache kultur- und kontextsensitiv in schriftlichen Text umzusetzen. Darüber hinaus müssen Schriftdolmetscher über ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen sowie über umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Arbeit mit hörgeschädigten Menschen verfügen.

Wir als Bundesverband der Schriftdolmetscher fordern, dass Schreibkräfte, die nicht als Schriftdolmetscher qualifiziert sind, auch nicht unter der Bezeichnung
„Schriftdolmetscher“ eingesetzt werden.

Für hörgeschädigte Menschen muss transparent sein, ob Schreibkräfte oder
Schriftdolmetscher eingesetzt werden. Nur so können sie sich bewusst für eine ihren Bedürfnissen adäquate Qualität entscheiden.

Überdies befürchten wir eine Rufschädigung aufgrund des Einsatzes unqualifizierter Schreibkräfte als Schriftdolmetscher. Wir verwahren uns dagegen, mit unqualifizierten Schreibkräften in einem Team zusammenzuarbeiten.

Symbol für das Schriftdolmetschen

Viele von uns kennen das Problem: Wie macht man auf einem Plakat schnell und einfach deutlich, dass dort Schriftdolmetscher sind? Für Gebärdensprachdolmetscher und Ringschleifen gibt es schon länger ein Symbol was auf entsprechende Veranstaltungsankündigungen gedruckt wird. Wer Schriftdolmetscher einsetzen wollte, musste das bislang sperrig als Schriftzug unterbringen.

In einem europäischen Wettbewerb wurde 2012 ein Symbol gesucht. Nachdem der Sieger feststand, haben die meisten Länder noch einmal intern beraten, ob sie dieses Symbol auch bei sich einsetzen wollen. Nun steht fest, dass es nicht nur “ein Symbol” gibt, sondern dass dieses auch europaweit Verwendung finden wird.

Wir bitten um Verbreitung dieser Information und Nutzung des Symbols, wenn Schriftdolmetscher bei einer Veranstaltung dabei sind. Es kann in unterschiedlichen Farben verwendet werden oder in Graustufen. Es darf frei für Veranstaltungshinweise etc. verwendet werden. Eine Verwendung im Sinne eines Logos oder Teil eines Logos ist untersagt.

Symbol für Schriftdolmetschen

Symbol für Schriftdolmetschen